Der Kirchenrat arbeitet zukunftsorientiert für die Kirchgemeinde und gestaltet Veränderungen aktiv mit.
Der Kirchenrat ist die ausführende Behörde der Katholischen Kirchgemeinde Risch (Exekutive) und besteht aus fünf Mitgliedern. Zusätzlich gehören der Pfarrer oder die Leitung der Pfarrei sowie auch die Kirchenschreiberin oder der Kirchenschreiber von Amtes wegen mit beratender Stimme dem Kirchenrat an. Die Mitglieder des Kirchenrates üben ihre Tätigkeit im Nebenamt aus. Der Kirchenrat fasst und vertritt seine Beschlüsse als Kollegium.
Der Kirchenrat ist die staatskirchenrechtliche Behörde deren Mitglieder alle vier Jahre von den Stimmberechtigten der Katholischen Kirchgemeinde Risch gewählt, respektive bestätigt werden müssen.
Die Mitglieder des Kirchenrates werden an der Urne gewählt und müssen mittels Wahlvorschlag vorgeschlagen werden.
Unser Weibel, Ernst Zimmermann, begleitet den Kirchenrat zu den offiziellen Anlässen, z.B. Zuger Landeswallfahrt nach Einsiedeln. Ausserdem steht er den beiden Pfarreien Risch und Rotkreuz zur Verfügung (Erstkommunion, Firmung, Verena-Tag, Fronleichnam).
Kommissionen werden gebildet, wenn spezielle Projekte bearbeitet werden.
Mitglieder des Kirchenrates