Allgemeines


Oberstes Organ der Kirchgemeinde Risch sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Urne oder an der Kirchgemeindeversammlung wahrnehmen.
Normalerweise findet jedes Jahr im Juni und im November eine Kirchgemeindeversammlung statt, um die Jahresrechnung, den Steuerfuss und das Budget zu beschliessen. Die Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz im §69 festgelegt. Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlungen ( z.B. bei einer Pfarrer-bzw. Gemeindeleiterwahl ) können darüber hinaus jederzeit einberufen werden.