Monatliche Archive: Mai 2020


Neue Pastoralraumleitung und Gemeindeleiterin ad interim

Adam Michèle

Wir freuen uns sehr, dass dank der engen Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bischofsvikar bereits eine Nachfolgelösung für die Leitung des Pastoralraums Zugersee Südwest gefunden werden konnte.

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass Frau Dr. theol. Michèle Adam Schwartz ab 1. August 2020 als Gemeindeleiterin ad interim der drei Pfarreien Risch, Rotkreuz und Meierskappel angestellt wird. Der Bischof wird ihr für diese Aufgabe die kirchliche Beauftragung (missio canonica) erteilen und sie zur Pastoralraumleiterin ernennen. Da das Bistum für Seelsorgende, die das Pensionsalter erreichen nur noch befristete Beauftragungen erteilt, wird auch jene von Michèle Adam auf 3 Jahre befristet sein. Deshalb findet auch keine Wahl durch die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde statt. Eine weitere Beauftragung ist danach möglich.

Für die priesterlichen Aufgaben ist das Bistum noch auf der Suche nach einem Leitenden Priester. Bis ein solcher gefunden ist, obliegt die Pfarrverantwortung für die Pfarreien dem Bischofsvikar.

Frau Adam ist Doktorin der Theologie. Ihre Dissertation im Jahre 2012 trägt den Titel «Pfarrei und Kirchgemeinde». Seit 2013 ist Frau Adam Dozentin im Fach Kirchenrecht an der Universität Fribourg. Ebenso bringt sie langjährige Erfahrung mit als Theologin, Seelsorgerin und Gemeindeleiterin.

Frau Michèle Adam ist verheiratet und Mutter von vier erwachsenen Söhnen. Mit ihrer Familie wohnt sie in Oberägeri. Sie hat sich entschieden, gemeinsam mit ihrem Ehegatten im Sommer 2020 ins Pfarrhaus Risch einzuziehen. Für die vielfältigen Aufgaben, welche Frau Adam im Pastoralraum Zugersee Südwest übernehmen wird, möchte sie vor Ort sein.

In einer späteren Ausgabe des Pfarreiblatts wird sich Frau Adam persönlich vorstellen.

Kirchenrat Risch
Kirchenrat Meierskappel

 

 


Absage Kirchgemeindeversammlung Juni 2020

ABSAGE KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG vom 15. Juni 2020

Der Bundesrat hat am 29. April 2020 das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) kommuniziert. Dabei hat er bekannt gegeben, dass er am 27. Mai 2020 über die Beibehaltung, Einschränkung oder Aufhebung des aktuell geltenden Versammlungsverbots orientieren wird.

Die Kirchgemeinde Risch führt ihre Rechnungsversammlung traditionell Mitte Juni durch. Aufgrund des Umstands, dass erst Ende Mai 2020 feststehen wird, ob das Versammlungsverbot aufgehoben wird, wäre eine Durchführung am 15. Juni 2020 nicht möglich. Der Grund liegt darin, dass die Kirchgemeindeversammlung 20 Tage im Voraus öffentlich im Amtsblatt publiziert werden muss und der Druck sowie der Versand der Botschaft einige Tage in Anspruch nehmen.

Die Finanzdirektion des Kantons Zug hat den Zuger Gemeinden mitgeteilt, dass sie nicht auf der Frist von Ende Juni zur Einreichung der genehmigten Jahresrechnung besteht.

Die Botschaft mit der Jahresrechnung 2019, wie sie für die Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2020 vorgesehen war, wird im Mai 2020 auf der Homepage der Kirchgemeinde aufgeschaltet.

Die Jahresrechnung 2019 und die weiteren Traktanden werden zusammen mit dem Budgetvoranschlag 2021 der Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 17. November 2020 zur Genehmigung vorgelegt.

Rotkreuz, 30. April 2020
Kirchenrat Risch

Traktanden

Traktanden Ergebnis
1. Protokoll Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2019
2. Verwaltungsbericht 2019 des Kirchenrates
3. Jahresrechnung 2019
4. Orientierung über Stiftungen
Botschaft Jahresrechnung 2019
pdf-icon64 Detaillierte Jahresrechnung 2019
pdf-icon64 Protokoll Nr. 78 – Nov. 2019